Bauprodukteverordnung

Die BauPVO legt unter anderem die Regeln zur Erstellung der Leistungserklärung und zum Anbringen der CE-Kennzeichnung fest.

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Für Sie als Fertigteilhersteller ist die Bauproduktenverordnung (BauPVO, früher „Bauproduktenrichtlinie“) eines der wichtigsten Dokumente. Dieses Grundlagendokument regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten oder ihre Bereitstellung auf dem europäischen Markt. Das Ziel der BauPVO ist die Erleichterung des Handels bzw. des Vermarktens von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt, indem harmonisierte Regeln erarbeitet werden, die europaweit Gültigkeit haben.

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Die BauPVO legt unter anderem die Regeln zur Erstellung der Leistungserklärung und zum Anbringen der CE-Kennzeichnung fest. Der Umgang mit harmonisierten Normen sowie Regelung zur Beantragung einer Europäischen Technischen Bewertung (European Technical Assessment - ETA) für Ihre Produkte sind ebenfalls wichtige Bausteine der BauPVO.

Für Sie als Hersteller von Betonfertigteilen ergibt sich daraus die Pflicht, sich zu informieren, ob Ihre Produkte in den Anwendungsbereich der harmonisierten Normen fallen oder ob Sie für Ihre Produkte eine Europäische Technische Bewertung benötigen. Bei Einhaltung aller Anforderungen dürfen Sie Ihre Produkte europaweit vermarkten. Als Nachweis gegenüber Abnehmer, dass Ihre Produkte alle Anforderungen erfüllen, müssen Ihnen in den meisten Fällen Zertifikate von einer notifizierten Stelle (notified body) bzw. anerkannten Fremdüberwachungsstelle (PÜZ-Stelle) erteilt werden.

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